Tarif

für die Verwendung von erschienenen Tonträgern in reinen Musikprogrammen (ohne Moderation und ohne Werbung), die über Kabel, terrestrisch und/ oder über Satellit als Mehrkanaldienste verbreitet werden

  1. Die Vergütung beträgt 30 v. H. aller Bruttoerlöse (exklusive Mehrwertsteuer), die der Endabnehmer für die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Mehrkanadienstes zahlt.

  2. Die Vergütungsbeträge erhöhen sich um die Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.

  3. Veranstalter von Mehrkanaldiensten, die den vereinbarten Meldepflichten genügen und einem Gesamtvertrag unterliegen, erhalten einen Gesamtvertragsrabatt von 20 v. H.

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